Für die Generation 50plus ist eine Ruhestandsplanung unerlässlich, denn sie steht vor großen Herausforderungen. Neben Finanzierungsfragen gewinnen Themen wie Gesundheit, Vermögenspflege und -übertragung mit steigendem Alter an Bedeutung.
Haben Sie sich schon mal gefragt, wer nach Ihrem Tode Ihr Vermögen erbt? Falls Sie kein Testament verfasst haben, greift die gesetzliche Erbfolge, die sich nach dem sogenannten Ordnungsprinzip richtet oder einfacher formuliert: »Das Gut rinnt wie das Blut!«.
Die Kinder – bzw. anstelle des Kindes die Enkel – erben zusammen mit dem Ehepartner das Vermögen. Falls es keine Abkömmlinge in der 1. Ordnung gibt, wird die 2. Ordnung bedient, d. h. Eltern, Geschwister und Nichten oder Neffen.
Die weitverbreitete Meinung, dass das Vermögen im Todesfall hierzulande immer zu 100 % an den Ehepartner übergeht, ist somit ein großer Irrtum. Auch wenn das Vermögen zuvor gemeinsam erwirtschaftet wurde. Was erbt der Ehepartner überhaupt? Oder ganz drastisch gefragt: Wer muss alles verstorben sein, damit der Ehepartner den kompletten Nachlass erhält? Der Ehepartner erhält nur dann 100 % des Nachlasses, wenn es keine Abkömmlinge, Eltern, Geschwister, Nichten / Neffen und Großeltern (mehr) gibt. Wie wahrscheinlich ist dies?
Wie ist es denn in Ihrem Fall?
Die gesetzliche Erbfolge können Sie ausschließen, indem Sie ein Testament verfassen! Hier können Sie niederlegen, wer unter welchen Umständen welchen Teil des Nachlasses erhält. Das Testament ist Ihre Möglichkeit, die Erbfolge frei – unter Berücksichtigung der Pflichtteile – zu bestimmen. Die Erbfolge lässt sich hierüber bedarfsgerecht und individuell festlegen. Eine durchdachte und optimierte Vermögensübertragung im Todesfall oder auch bereits zu Lebzeiten ist ein wesentlicher Bestandteil im Rahmen einer soliden Ruhestandsplanung.