Verbraucher, die zwischen 2002 und 2010 ein Immobiliendarlehen aufgenommen haben, können den Vertrag jederzeit und sogar unbefristet widerrufen, wenn sie bei Abschluss nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht informiert worden sind. Aber damit ist bald Schluss: Am 21. März 2016 tritt das „Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrechtlinie“ in Kraft. Danach bleiben Verbrauchern ... [ mehr ]